Rot-Grün will nur 750 Meter Abstand zwischen Windkraftanlagen zu Wohnbebauung. FDP beharrt auf 1000-Meter-Grenze aus Energiekonsens
Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrer Sitzung am 27. April 2012 im Frankfurter Römer mit der Mehrheit von SPD und Grünen den Mindestabstand für Windkraftanlagen zu Wohnbebauung von 1000 Metern auf 750 Meter herabgesetzt. SPD und Grüne hielten das für nötig, damit auf 2 % der Fläche Südhessens Vorranggebiete für Windenergie bereitgestellt werden könnten. Außerdem machte Rot-Grün in der Debatte deutlich, dass der Rest der Fläche des Regierungsbezirks Südhessen nur dann von Windkraftanlagen freigehalten werden solle (sog. Ausschlusswirkung), wenn 2 % der Fläche an Windvorranggebieten erreicht würden.
Die FDP-Fraktion vertrat in der Debatte die Position, dass im Hessischen Energiekonsens nicht die 2 % der Landesfläche die vorgegebene Größe sei, sondern ein jährlicher Windertrag von 28 TWh. Wenn dieser Betrag aufgrund ertragreicherer Anlagen auch mit weniger als 2 % der Landesfläche erreicht würden, wäre das für die FDP vom hessischen Energiekonsens ausdrücklich gedeckt. Außerdem beharrte die FDP darauf, an der 1000-Meter-Grenze nicht zu rütteln. Sie sei in das Abschlusspapier des Energiegipfels einbezogen worden und unverzichtbar, um in Hessen einen Energiefrieden herbeizuführen.
Im Anschluss an die Plenarsitzung erklärte Fraktionsvorsitzender René Rock MdL: »Mit der Aufhebung der 1000-Meter-Grenze setzt sich Rot-Grün in der Regionalversammlung über die mühsam ausgehandelten Beschlüsse der hessischen Energiekonsensgespräche hinweg. Die Begründung überzeugt uns nicht, denn bei 1000 Metern kommen Regierungspräsidium und Regionalverband auf Suchräume für Windkraftanlagen in einer Größenordnung von 9 % der Fläche Südhessens mit ertragreichen Windgeschwindigkeiten, und das wird mehr als ausreichend sein, um nach Abbarbeitung aller Kriterien am Ende auf 2 % Vorrangflächen zu kommen. Die Bürger sind in der Region durch Lärm und Verkehr schon genug belastet. Weniger als 1000 Meter sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten.«
Außerdem merkte Rock an, dass nach Angaben des Regierungspräsidenten die Vergrößerung der Suchräume dazu führen wird, dass sich das Verfahren weiter verzögert und die aktuelle Rechtslage, wonach außerorts überall in Hessen Windkraftanlagen errichtet werden könnenn, länger als nötig weitergelten werde.