Paukenschlag bei Windkraftplanung. Landtagsabgeordneter René Rock (FDP): »Grüne Umweltministerin opfert Fledermäuse für Windräder«

16.06.2016

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima (UEK) der Regionalversammlung Südhessen (RVS) gab es heute einen Paukenschlag: Die Verwaltung enthüllte den staunenden Ausschussmitgliedern, dass ihr seit Freitag letzter Woche ein Erlass des hessischen Umweltministeriums vorliegt, wonach der Abstand von Windraftanlagen zu Vorkommen der Mopsfledermaus sowie der großen Bartfledermaus lediglich mindestens 1000 Meter betragen muss – bisher waren bei der Planung der Vorranggebiete für Windenergienutzung 5000 Meter zugrundegelegt worden.

Die Vorranggebiete für Windenergienutzung sind Bestandteil des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) und ergänzen den Regionalen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, einschließlich des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main.

Laut der Verwaltung des Regierungspräsidiums wären durch den Erlass ca. 30 Flächen betroffen und müssten neu bewertet werden.

Dies ist deshalb brisant, weil sich damit die Fertigstellung des Planwerks weiter verzögert: Statt am 30. September 2016 könnte die Offenlage des Planentwurfs erst im Dezember 2016 stattfinden. Wenn man den Erlass erst später berücksichtigt, wäre eine 3. Offenlage wohl unvermeidlich, die noch einmal viel Zeit, Geld und Mühe kosten würde.

FDP-Fraktionsvorsitzender René Rock erklärte: »Mit diesem Erlass opfert die grüne Umweltministerin Fledermäuse für Windräder, verschaukelt die Regionalversammlung und verzögert weiter das Verfahren – es wird immer absurder! Wer sagt uns, dass der Ministerin danach nicht als nächstes einfällt, dass überhaupt alle bedrohten Tierarten für Windräder geopfert werden sollen?«

Noch vor dem Eintritt in die Tagesordnung befasste der Ausschuss sich außerdem noch intensiv mit der Frage, ob und wann RVS-Mitglieder nach § 25 HGO befangen sind. Wenn sie sich trotz Befangenheit bei der Abstimmung beteiligen würden, wäre das gesamte Planwerk in Frage gestellt. Ein Jurist des Regierungspräsidiums erklärte, dass nicht nur Personen mit Grundeigentum in einem der geplanten Vorranggebiete befangen wären, sondern letztlich insbesondere jeder, der selbst Grundeigentum im Außenbereich in Südhessen besitzt oder mit einem solchen Grundeigentümer verwandt ist.

Viele Stimmen im Ausschuss sahen diese Sichtweise als zu weitgehend an.

Nach der Rechtsauffassung des RP-Juristen wäre die Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung jedoch selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn mehr als die Hälfte der RVS-Mitglieder wegen Befangenheit ausscheiden würde.

Der Ausschuss kam überein, dass die Beratung des TPEE nicht begonnen werden könne, solange diese Frage nicht geklärt sei.

René Rock: »Falls das Regierungspräsidium und das Ministerium an dieser Auffassung festhalten sollten, wären die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung über die Windvorranggebiete ein reines Zufallsergebnis, von dem niemand heute sagen kann, wie es aussehen wird.«