FDP in der RVS ruft Simon zur Sachlichkeit auf. René Rock: „Keine Abstriche bei der Flugsicherheit“
Die FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen kam am 24. August 2012 im Frankfurter Römer zusammen und diskutierte insbesondere die öffentlichen Äußerungen der Ersten Beigeordneten des Regionalverbandes Birgit Simon (Die Grünen), die behauptet hatte, das Land Hessen vereitle mit dem neuen Landesentwicklungsplan die Schaffung ausreichender Flächen für Windenergie.
Fraktionsvorsitzender René Rock MdL verwies auf das Abschlusspapier des hessischen Energiegipfels: ›Das feste Ziel ist die Energiemenge, und nicht, 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die Größenordnung von 2 % war nur eine Schätzung auf Grundlage der damaligen Technik. Maßgeblich ist die im Energiegipfel vereinbarte Energiemenge von 28 Terawattstunden pro Jahr aus Windenergie. Wenn wir diese Energiemenge mit weniger als 2 Prozent der Landesfläche erreichen könnten, wären wir sehr froh, denn wir wollen Bevölkerung und Landschaft so weit wie möglich schonen und zugleich den Investoren möglichst interessante Flächen zur Verfügung stellen, was wiederum den Flächenverbrauch reduziert: Je windhöffiger, desto weniger Flächen werden benötigt. Der Landesentwicklungsplan sieht 1000 Meter Abstand zu Wohnbebauung vor. Die Grenze ist sachlich begründet, um dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Wir bestehen deshalb auf 1000 Meter Abstand und wollen, anders als die Grünen, auf jeden Fall die Ausschlusswirkung auf allen anderen Flächen.‹
Rock betonte, dass die Vorgaben des Energiegipfels sich auf das ganze Bundesland beziehen. Die 2 Prozent der Landesfläche sollten als Grundsatz hessenweit erreicht werden, nicht in jeder Gebietskörperschaft. Sie müssten deshalb nicht unbedingt im Regierungsbezirk Darmstadt und auch nicht im Regionalverband erreicht werden. Die Besonderheiten des Verdichtungsraums und die hohen Belastungen, die es dort bereits gibt, müssten beachtet werden.
Rock erinnerte daran, dass man derzeit noch mitten im Planungsprozess stecke. Beispielsweise sei das Problem, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) keine unproblematischen Abstände von Radaranlagen zu Windkraftanlagen unter 15 Kilometern angeben will, sondern nur konkrete Vorhaben prüfen wolle, hinlänglich bekannt. Es sei verfrüht und nicht hilfreich, jetzt Panik zu verbreiten. Rock verwies darauf, dass – selbst bei 1000 m Abstand zu Wohnbebauung und 15 Kilometer Radius um Radaranlagen – im Regionalverband noch 1,5 % der Fläche im Gebiet des Regionalverbandes und 4,7 % der Fläche des übrigen Regierungsbezirks für die weitere Prüfung übrig blieben.
Rock wies darauf hin, dass der 15-Kilometer-Abstand kein generelles Ausschlusskriterium sei; betroffene Flächen kämen möglicherweise trotzdem für Windkraftanlagen in Frage und könnten ihren Teil zum Energiemengenziel beisteuern. ›Allerdings‹, so Rock, ›ist es für die FDP vollkommen selbstverständlich, dass die Sicherheit des Luftverkehrs wichtiger ist als jeder Windpark. Es wäre unverantwortlich, aus ideologischen Gründen Abstriche bei der Flugsicherheit zu machen.‹
Die Rechtssicherheit und Gerichtfestigkeit der Planung sieht Rock gegenwärtig nicht gefährdet: ›Wir ermitteln die Vorrangflächen in einem sachlich und fachlich begründeten Verfahren, und schon das ehrgeizige Energiemengenziel wird dafür sorgen, dass wir soweit absehbar die erforderlichen Flächenanteile der Rechtsprechung zur Verhinderungsplanung mehrfach übererfüllen werden.‹