FDP-Forderung erfüllt: Schwarz-Rot in der Regionalversammlung vertagt Beschluss über Windvorranggebiete. Landtagsabgeordneter René Rock (FDP) zufrieden: »Schluss mit grüner Ideologie CDU muss Verantwortung übernehmen«
CDU und SPD reichten am Donnerstag, den 23. Juni 2016 beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag ein, der auf der Sitzung des Haupt- und Planungssausschusses der Regionalversammlung Südhessen (RVS) am folgenden Tag beschlossen werden soll: Danach soll der Beschluss über die Stellungnahmen zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) erst nach der Konstituierung der neuen Regionalversammlung entschieden werden, die nach der Kommunalwahl von den Parlamenten der kreisfreien Städte und Landkreise neu gewählt wurde.
Bisher hatten CDU und SPD versucht, den Beschuss über den Zwischenstand des Teilplans noch in der alten Besetzung der Regionalversammlung durchzupeitschen, die von einer rot-grünen Koalition bestimmt wurde, die erst kürzlich zerbrochen war.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen, René Rock MdL zeigte sich zufrieden: »Vor allem die CDU wollte sich bisher elegant aus der Affäre ziehen und die Vorranggebiete der alten rot-grünen Mehrheit in die Schuhe schieben. Jetzt müssen CDU und SPD in der neuen Regionalversammlung Farbe bekennen – wie es die FDP verlangt hatte – und dafür Verantwortung übernehmen, wenn demnächst Vorranggebiete für Windkraftanlagen entstehen – oder einlenken und die Vorranggebiete drastisch reduzieren – am besten ganz auf Null.« – Vor allem die Windparks Taunuskamm und Greiner Eck, denen FFH-Gebiete zum Opfer fallen sollen – sind Rock ein Dorn im Auge: »Es muss jetzt Schluss sein mit grüner Ideologie.«
Hintergrund für den Vorgang ist eine Verzögerung des Verfahrens, das zum einen verursacht wurde durch eine überraschende Rechtsmeinung eines Juristen des Regierugnspräsidiums, wonach sehr viele RVS-Mitglieder nach § 25 HGO auf einmal als befangen gelten würden und nicht mitabstimmen dürften, zum anderen durch einen überraschenden Erlass des hessischen Umweltministeriums, wonach die Schutzzone für die Mopsfledermaus sowie die große Bartfledermaus künftig nicht mehr 5.000 Meter, sondern nur noch 1.000 Meter betragen müsse. Beides hatte letzte Woche in einem anderen Ausschuss der RVS für einen Paukenschlag gesorgt.
Der sachliche Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) ergänzt den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für das gesamte Gebiet des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, einschließlich des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main und bestimmt vor allem, wo Vorranggebiete für Windkraftanlagen enstehen sollen.